Geisig. Die Themen der jüngsten Ratssitzung fanden ein erfreulich großes Zuschauerinteresse, ging es doch um wichtige Beschlüsse für die Ortsgemeinde.
Neubaugebiet Brunnenstraße
Der erste Themenschwerpunkt drehte sich um das geplante Neubaugebiet Brunnenstraße. Der Satzungsbeschluss vom 19.12.24 zum Bebauungsplan, der noch aus einem vereinfachten Planungsverfahren nach einer bis 31.12.24 gültigen Ausnahmeregelung des Baugesetzbuches möglich war, musste aus rein formalen Gründen zurückgenommen werden. Leider unterliefen im Verfahrensprozess der Verwaltung Fehler zu Lasten der Gemeinde, die nicht mehr heilbar waren. Die dadurch verursachten Zusatzkosten sollen allerdings die Gemeinde nicht belasten. Nach einhelliger Meinung des Gemeinderates ist die Ausweisung eines Neubaugebietes für die Zukunftsfähigkeit und positive Entwicklung der Gemeinde allerdings unerlässlich. Nur durch das Angebot attraktiver Bauplätze kann drohender Überalterung und Bevölkerungsschwund entgegengewirkt werden – ganz abgesehen von den ebenfalls wichtigen positiven finanziellen Auswirkungen. Daher hat der Gemeinderat einen neuen Aufstellungsbeschluss nach dem Regelverfahren des Baugesetzbuches einstimmig beschlossen und auch bereits ein Planungsbüro beauftragt.
Photovoltaik-Freiflächenanlage
Die Fa. WI-Energy aus Trier möchte auf dem Geisiger Rudelsberg in eine Photovoltaik-Freiflächenanlage investieren. Herr Otten, Leitung Akquise, stellte für den Investor das Geisiger Projekt ausführlich vor, insbesondere auch die Vorteile für Gemeinde sowie Bürgerinnen und Bürger und die Anstrengungen zu Biodiversität und Artenvielfalt. Fragen der Ratsmitglieder zu Kosten notwendiger Pläne und Gutachten, zu Auswirkungen auf Landschaftsbild, Starkregenschutz, Land- und Forstwirtschaft, zu Blendwirkung und Rückbau aber auch zu finanziellen Chancen wurden beantwortet.
H. Otten betonte, dass der WI-Energy die Akzeptanz in der Bevölkerung wichtig sei und alle Bedenken ernst genommen und besprochen werden, um Lösungen zu finden. Daher kann sich jeder Bürger persönlich an ihn wenden. Zu gegebener Zeit lädt die Firma zu einer Bürgerversammlung ein, um erste Pläne zu präsentieren. Zudem soll ein Angebot ergehen an interessierte Bürger mit Bedenken zum Vorhaben, in einem Arbeitskreis die Probleme zu beraten.
Daneben gibt es im Planungsverfahren ohnehin die vorgeschriebenen Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung durch Eingaben.
Der Gemeinderat beschloss die Aufstellung eines Bebauungsplanes und einen städtebaulichen Vertrag mit WI-Energy mehrheitlich. Dort ist in erster Linie geregelt, dass der Investor sämtliche Planungskosten trägt und die Gemeinde von jeglicher Haftung freigestellt wird. Der Gemeinderat bleibt im gesamten Verfahren in seiner Entscheidung frei, auch beim abschließenden Satzungsbeschluss.
Mittelverwendung „Regionales Zukunftsprogramm“
Für den Bereich der Verbandsgemeinde BEN wurden vom Land ca. 4,6 Mio. EUR an Fördermitteln bereitgestellt. Der Gesamtbetrag wird für Maßnahmen der VG selbst und aller Ortsgemeinden und der beiden Städte aufgeteilt. Der Ortsgemeinde Geisig stehen daraus ca. 41.000 € zur Verfügung. Für die Förderung kommen drei Bereiche in Frage, nämlich Maßnahmen zur Stärkung der kommunalen Infrastruktur und der sozialen Gemeinschaft; Klimaschutz/-resilienz und sonstige strukturelle Maßnahmen und schließlich wirtschafts-, agrar- und verkehrsstrukturelle Maßnahmen. Das Programm ist sehr bürgerorientiert, daher wird den Geisiger Bürgern hiermit angeboten, Maßnahmenvorschläge kurzfristig einzureichen. Im Rat selbst gibt es bereits Überlegungen zu Maßnahmen Starkregenschutz, LED-Beleuchtung und Heizungserneuerung.Bis spätestens 31.05.25 kann die Gemeinde bei der VG eine Maßnahme zur Förderung einreichen.
Thomas Heymann, Ortsbürgermeister