• Start
  • Aus der Redaktion
  • Aus den Gemeinden
    • Arzbach
    • Attenhausen
    • Becheln
    • Dausenau
    • Dessighofen
    • Dienethal
    • Dornholzhausen
    • Fachbach
    • Frücht
    • Geisig
    • Hömberg
    • Kemmenau
    • Lollschied
    • Miellen
    • Misselberg
    • Nievern
    • Obernhof
    • Oberwies
    • Pohl
    • Schweighausen
    • Seelbach
    • Singhofen
    • Bad Ems
    • Nassau
    • Sulzbach
    • Weinähr
    • Winden
    • Zimmerschied
  • Öffentliche Bekanntmachungen
  • Veranstaltungen
  • Arzbach
  • Attenhausen
  • Bad Ems
  • Becheln
  • Dausenau
  • Dessighofen
  • Dienethal
  • Dornholzhausen
  • Fachbach
  • Frücht
  • Geisig
  • Hömberg
  • Kemmenau
  • Lollschied
  • Miellen
  • Misselberg
  • Nassau
  • Nievern
  • Obernhof
  • Oberwies
  • Pohl
  • Schweighausen
  • Seelbach
  • Singhofen
  • Sulzbach
  • Weinähr
  • Winden
  • Zimmerschied
  • VG BEN
Benaktuell
Benaktuell
  • Start
  • Aus der Redaktion
  • Aus den Gemeinden
    • Arzbach
    • Attenhausen
    • Becheln
    • Dausenau
    • Dessighofen
    • Dienethal
    • Dornholzhausen
    • Fachbach
    • Frücht
    • Geisig
    • Hömberg
    • Kemmenau
    • Lollschied
    • Miellen
    • Misselberg
    • Nievern
    • Obernhof
    • Oberwies
    • Pohl
    • Schweighausen
    • Seelbach
    • Singhofen
    • Bad Ems
    • Nassau
    • Sulzbach
    • Weinähr
    • Winden
    • Zimmerschied
  • Öffentliche Bekanntmachungen
  • Veranstaltungen
Dienstag, August 25, 2026
  • Arzbach
  • Attenhausen
  • Bad Ems
  • Becheln
  • Dausenau
  • Dessighofen
  • Dienethal
  • Dornholzhausen
  • Fachbach
  • Frücht
  • Geisig
  • Hömberg
  • Kemmenau
  • Lollschied
  • Miellen
  • Misselberg
  • Nassau
  • Nievern
  • Obernhof
  • Oberwies
  • Pohl
  • Schweighausen
  • Seelbach
  • Singhofen
  • Sulzbach
  • Weinähr
  • Winden
  • Zimmerschied
  • VG BEN
Benaktuell
  • Arzbach
  • Attenhausen
  • Bad Ems
  • Becheln
  • Dausenau
  • Dessighofen
  • Dienethal
  • Dornholzhausen
  • Fachbach
  • Frücht
  • Geisig
  • Hömberg
  • Kemmenau
  • Lollschied
  • Miellen
  • Misselberg
  • Nassau
  • Nievern
  • Obernhof
  • Oberwies
  • Pohl
  • Schweighausen
  • Seelbach
  • Singhofen
  • Sulzbach
  • Weinähr
  • Winden
  • Zimmerschied
  • VG BEN
Copyright 2025 - by CLOUDROCKER
Öffentliche BekanntmachungenStadt Bad Ems

Winterdienst – Räum- und Streupflicht der Anlieger

by admwilli Dezember 2, 2025
Dezember 2, 2025
26

Bad Ems. Die Stadt Bad Ems erinnert: Halten Sie den Besen, die Schneeschaufel etc. bereit: wenn die weißen Flocken fallen, müssen Sie tätig werden. Nachstehend noch einmal ein Auszug aus der Straßenreinigungssatzung zu den Themen Schneeräumung und Bestreuen der Straße zur Kenntnis.

§ 6 Schneeräumung
(1) Wird durch Schneefälle die Benutzung von Fahrbahnen und Gehwegen erschwert, so ist der Schnee unverzüglich wegzuräumen. Gefrorener oder festgetretener Schnee ist durch Loshacken zu beseitigen. Der weggeräumte Schnee ist so zu lagern, dass der Verkehr auf den Fahrbahnen und Gehwegen nicht eingeschränkt und der Abfluss von Oberflächenwasser nicht beeinträchtigt wird. Die Gehwege sind in einer für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite von 1,5 m von Schnee frei zu halten. Der später Räumende muss sich an die schon bestehende Gehwegrichtung vor den Nachbargrundstücken bzw. Überwegrichtung von dem gegenüberliegenden Grundstück anpassen.

(2) Schnee und Eis von Grundstücken dürfen nicht auf den Gehweg und die Fahrbahn geschafft werden.

(3) In der Zeit von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach Entstehen der Glätte zu beseitigen. Nach 20.00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind werktags bis 7.00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 9.00 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen.

§ 7 Bestreuen der Straße
(1) Die Streupflicht erstreckt sich auf Gehwege, Fußgängerüberwege und die besonders gefährlichen Fahrbahnstellen bei Glätte. Soweit kein Gehweg vorhanden ist, gilt als Gehweg ein Streifen von 1,5 m Breite entlang der Grundstücksgrenze. Überwege sind als solche besonders gekennzeichnete Übergänge für den Fußgängerverkehr sowie die belebten und unerlässlichen Übergänge an Straßenkreuzungen und -einmündungen in Verlängerung der Gehwege. Ein Übergang für den Fußgängerverkehr ist auch auf Radwegen frei zu halten. An Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs ist bei Glätte so zu streuen, dass ein möglichst gefahrloser Zu- und Abgang gewährleistet ist.

(2) Die Benutzbarkeit der Gehwege, Fußgängerüberwege und der besonders gefährlichen Fahrbahnstellen ist durch Bestreuen mit abstumpfenden Stoffen (Asche, Sand, Sägemehl, Granulat) herzustellen. Eis ist aufzuhacken und zu beseitigen. Salz oder sonstige auftauende Stoffe sind grundsätzlich verboten; ihre Verwendung ist nur erlaubt

a) in besonderen klimatischen Ausnahmefällen (z.B. Eisregen), in denen durch Einsatz von abstumpfenden Mitteln keine hinreichende Streuwirkung zu erzielen ist,
b) an besonders gefährlichen Stellen an Gehwegen, wie z.B. Treppen, Rampen, Brückenauf- oder -abgängen, starken Gefäll- bzw. Steigungsstrecken oder ähnlichen Gehwegabschnitten.
In diesen Fällen ist die Verwendung von Salz auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken. Baumscheiben und begrünte Flächen dürfen nicht mit Salz oder sonstigen auftauenden Materialien bestreut, salzhaltiger oder sonstige auftauende Mittel enthaltender Schnee darf auf ihnen nicht gelagert werden.

(3) Die bestreuten Flächen vor den Grundstücken müssen in ihrer Längsrichtung und die Überwege so aufeinander abgestimmt sein, dass eine durchgehend benutzbare Gehfläche gewährleistet ist. Der später Streuende hat sich insoweit an die schon bestehende Gehwegrichtung vor den Nachbargrundstücken bzw. Überwegrichtung vom gegenüberliegenden Grundstück anzupassen.

(4) Die Straßen sind erforderlichenfalls mehrmals am Tage so zu streuen, dass während der allgemeinen Verkehrszeiten auf den Gehwegen, Fußgängerüberwegen und besonders gefährlichen Fahrbahnstellen keine Rutschgefahr besteht. § 6 Abs. 3 gilt entsprechend.

Bitte denken Sie an die Räumung der Gehwege und Straßen, sofern Sie hierfür zuständig sind. Dies hat für die Eigentümerin/den Eigentümer oder die beauftragte Mieterin/den beauftragten Mieter auch haftungsrechtliche Konsequenzen bei möglichen Unfällen.

Für Fragen betreffend der Räum- und Streupflicht steht die Verbandsgemeindeverwaltung, Bauabteilung, zur Verfügung.

Noch ein Hinweis in eigener Sache:

Die Stadt Bad Ems räumt und streut Straßen, Gehwege und öffentliche Plätze – sofern dies nicht auf Anlieger übertragen ist – gemäß einer Prioritätenliste. Zuerst werden die Hauptstraßen und angrenzenden Gehwege, danach Seitenstraßen und öffentliche Plätze abgearbeitet.
Ich bitte daher um Verständnis, dass in Teilbereichen aus personellen und organisatorischen Gründen eine Räumung erst später erfolgen kann.

Oliver Krügel, Stadtbürgermeister

Symbolbild: pixabay

 

 

Bekanntmachung Bad Ems
vorherige Nachricht
Bechelner Bücherstübchen ist ein Erfolg
nächste Nachricht
Sternsinger 2026

You may also like

Neue Welterbesauna in der Emser Therme offiziell eröffnet

September 10, 2026

Großfeuerwerk zum Bad Emser Bartholomäusmarkt abgesagt

August 26, 2026

Am 3. September ist wieder Abendmarkt!

August 25, 2026

Was ambulante Pflegedienste möglich machen

August 25, 2026

Gemeinderat tagt am 15. Dezember

Dezember 3, 2025

Bürgerprojekt „Taubenhaus“ offiziell eröffnet

Dezember 2, 2025

Wer soll beim Neujahrsempfang geehrt werden?

Dezember 2, 2025

Kita Villenpromenade erhält tolle Matschanlage

Dezember 2, 2025

Weihnachtsbäume werden am 12. Januar abgeholt

Dezember 2, 2025

Marcus Wirtz feiert 25-jähriges Dienstjubiläum

Dezember 1, 2025
Impressum      Datenschutzerklärung
  • Facebook
  • Instagram
  • Youtube
  • Start
  • Top-Beiträge
  • Öffentliche Bekanntmachungen
  • Aus der Redaktion

Designed © 2025 by CLOUDROCKER - Wir bauen Du rockst! - 56aktuell.de - Alle Rechte vorbehalten

Benaktuell
  • Arzbach
  • Attenhausen
  • Bad Ems
  • Becheln
  • Dausenau
  • Dessighofen
  • Dienethal
  • Dornholzhausen
  • Fachbach
  • Frücht
  • Geisig
  • Hömberg
  • Kemmenau
  • Lollschied
  • Miellen
  • Misselberg
  • Nassau
  • Nievern
  • Obernhof
  • Oberwies
  • Pohl
  • Schweighausen
  • Seelbach
  • Singhofen
  • Sulzbach
  • Weinähr
  • Winden
  • Zimmerschied
  • VG BEN