Bad Ems. Der Haushalt der Stadt Bad Ems mit Haushaltssatzung und seinen Anlagen für das Haushaltsjahr 2026 liegt im Entwurf zur Einsichtnahme für die Einwohner vom 29.12.2025 bis einschließlich 26.01.2026 öffentlich aus. Die Einsichtnahme kann bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Ems – Nassau, Finanzen, Zimmer 409, Bleichstraße 1, 56130 Bad Ems, während folgender Zeiten erfolgen:
montags und dienstags von 8 Uhr – 12 Uhr
von 14 Uhr – 16 Uhr
donnerstags von 8 Uhr – 12 Uhr
von 14 Uhr – 18 Uhr
mittwochs und freitags von 8 Uhr – 12 Uhr
Die Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Bad Ems haben die Möglichkeit innerhalb von 14 Tagen ab Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung 2026 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Bad Ems – Nassau, Bleichstraße 1, 56130 Bad Ems oder elektronisch an VG@vgben.de einzureichen.
Diese Bekanntmachung erfolgt im Namen der Stadt Bad Ems.
Uwe Bruchhäuser, Bürgermeister der Verbandsgemeinde Bad Ems – Nassau