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VG BEN

    Wahlbekanntmachung

    I.

    Am Sonntag, dem 06. September 2026, finden die Wahlen des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Bad Ems – Nassau, des Ortsgemeinderates sowie der Wahl der Ortsbürgermeisterin der Gemeinde Dornholzhausen und der Wahl der Ortsbürgermeisterin / des Ortsbürgermeisters der Gemeinde Nievern statt.

    Die Wahlhandlungen dauern von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr.

    II.

    Die Städte Bad Ems und Nassau sowie die Gemeinden Arzbach, Attenhausen, Becheln, Dausenau, Dessighofen, Dienethal, Dornholzhausen, Fachbach, Frücht, Geisig, Hömberg, Kemmenau, Lollschied, Miellen, Misselberg, Nievern, Obernhof, Oberwies, Pohl, Schweighausen, Seelbach, Singhofen, Sulzbach, Weinähr, Winden und Zimmerschied bilden jeweils einen Stimmbezirk für die Wahl des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Bad Ems-
    Nassau. Für den Stimmbezirk Dornholzhausen trifft dies auch auf die Wahl des Ortsgemeinderates und die Wahl der Ortsbürgermeisterin zu. Für den Stimmbezirk Nievern trifft dies auch für die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters zu.

    Die Wahlräume in den Gemeinden Arzbach, Attenhausen, Becheln, Dausenau, Dessighofen, Dienethal, Dornholzhausen, Fachbach, Frücht, Geisig, Hömberg, Kemmenau, Lollschied, Miellen, Misselberg, Nievern, Obernhof, Oberwies, Pohl, Schweighausen, Seelbach, Singhofen, Sulzbach, Weinähr, Winden und Zimmerschied werden wie folgt eingerichtet:

    Arzbach Limeshalle, Wiesenweg 20, 56337 Arzbach

    Attenhausen Rathaus, Ortsstraße 16, 56370 Attenhausen

    Becheln Dorfgemeinschaftshaus Mehrzweckhalle, Emser Str. 1, 56132 Becheln

    Dausenau Lahntalhalle, Hallgarten 2, 56132 Dausenau

    Dessighofen Bürgerhaus, Birkenstraße 2, 56357 Dessighofen

    Dienethal Dorfgemeinschaftshaus, Köpfchensweg 1, 56379 Dienethal

    Dornholzhausen Dorfgemeinschaftshaus – Mühlbachhalle, Ringstraße 4a,

    56357 Dornholzhausen

    Fachbach Dorfgemeinschaftshaus, Koblenzer Straße 50, 56133 Fachbach

    Frücht Dorfgemeinschaftshaus, Auf der Lay 9, 56132 Frücht

    Geisig Hombachhalle, Rhein-Taunus-Straße 24, 56357 Geisig

    Hömberg Evangelischer Gemeinderaum, Kapellenstraße 5, 56379 Hömberg

    Kemmenau Feuerwehrgerätehaus, Backhausstraße 13, 56132 Kemmenau

    Lollschied Rathaus -Floriansstübchen-, Talstraße 1, 56357 Lollschied

    Miellen Feuerwehrgerätehaus Miellen, Schulstraße 1, 56132 Miellen

    Misselberg Dorfgemeinschaftshaus (Im Ratszimmer), Taunusstraße 12, 56377 Misselberg

    Nievern Pfarrheim, Schulstraße 10b, 56132 Nievern

    Obernhof Dorfgemeinschaftshaus, Schulstraße 3, 56379 Obernhof

    Oberwies Dorfgemeinschaftshaus, Mühlbachstraße 8, 56379 Oberwies

    Pohl Limeskastell Pohl, An der B260, 56357 Pohl

    Schweighausen Dorfgemeinschaftshaus, Feldstraße 12, 56377 Schweighausen

    Seelbach Bürgerhaus (Im Ratszimmer), Obernhofer Straße 2, 56377 Seelbach

    Singhofen Gemeindezentrum, Schulstraße 14, 56379 Singhofen

    Sulzbach Dorfgemeinschaftshaus, Zum Nußberg 5, 56379 Sulzbach

    Weinähr Rathaus, Hauptstraße 28, 56379 Weinähr

    Winden Bürgerhaus, Ratssaal, Schulstraße 9, 56379 Winden

    Zimmerschied Dorfgemeinschaftshaus, Hauptstraße 29, 56379 Zimmerschied

    Die Stadt Bad Ems ist in vier Stimmbezirke und die Stadt Nassau in drei Stimmbezirke eingeteilt.

    Die Wahlräume dieser Stimmbezirke werden wie folgt eingerichtet:

    Stadt Bad Ems

    Stimmbezirk 031 Jobcenter Rhein-Lahn, Wilhelmsallee 7, 56130 Bad Ems

    Stimmbezirk 032 Verbandsgemeindeverwaltung Bad Ems- Nassau (großer

    Sitzungssaal, Raum 119), Bleichstraße 1, 56130 Bad Ems

    Stimmbezirk 033 Aula Realschule Plus BEN, Jahnstr. 8, 56130 Bad Ems

    Stimmbezirk 034 Ernst-Born-Schule, Arzbacher Str. 68, 56130 Bad Ems

    Stadt Nassau

    Stimmbezirk 171 Stadthalle links, Amtsstraße 8, 56377 Nassau

    Stimmbezirk 172 Stadthalle rechts, Amtsstraße 8, 56377 Nassau

    Stimmbezirk 173 Stiftung Scheuern (Versammlungsraum), Am Burgberg 16,

    56377 Nassau

    In den Städten Bad Ems und Nassau sowie den Gemeinden Arzbach, Attenhausen, Becheln, Dausenau, Dessighofen, Dienethal, Dornholzhausen, Fachbach, Frücht, Geisig, Kemmenau, Lollschied, Miellen, Misselberg, Nievern, Obernhof, Oberwies, Pohl, Schweighausen, Singhofen, Sulzbach, Weinähr, Winden und Zimmerschied sind die folgenden Wahlräume zur Erleichterung der Teilnahme an der Wahl für körperlich beeinträchtigte und andere Menschen mit Mobilitätseinschränkungen barrierefrei eingerichtet:

    Arzbach Limeshalle, Wiesenweg 20, 56337 Arzbach

    Attenhausen Rathaus, Ortsstraße 16, 56370 Attenhausen

    Bad Ems Jobcenter Rhein-Lahn, Wilhelmsallee 7, 56130 Bad Ems

    Bad Ems Verbandsgemeindeverwaltung Bad Ems- Nassau (großer

    Sitzungssaal, Raum 119), Bleichstraße 1, 56130 Bad Ems

    Bad Ems Aula Realschule Plus BEN, Jahnstr. 8, 56130 Bad Ems

    Bad Ems Ernst-Born-Schule, Arzbacher Str. 68, 56130 Bad Ems

    Becheln Dorfgemeinschaftshaus Mehrzweckhalle, Emser Str. 1, 56132 Becheln

    Dausenau Lahntalhalle, Hallgarten 2, 56132 Dausenau

    Dessighofen Bürgerhaus, Birkenstraße 2, 56357 Dessighofen

    Dienethal Dorfgemeinschaftshaus, Köpfchensweg 1, 56379 Dienethal

    Dornholzhausen Dorfgemeinschaftshaus – Mühlbachhalle, Ringstraße 4a,

    56357 Dornholzhausen

    Fachbach Dorfgemeinschaftshaus, Koblenzer Str. 50, 56133 Fachbach

    Frücht Dorfgemeinschaftshaus, Auf der Lay 9, 56132 Frücht

    Geisig Hombachhalle, Rhein-Taunus-Straße 24, 56357 Geisig

    Kemmenau Feuerwehrgerätehaus, Backhausstraße 13, 56132 Kemmenau

    Lollschied Rathaus – Floriansstübchen-, Talstraße 1, 56357 Lollschied

    Miellen Feuerwehrgerätehaus Miellen, Schulstraße 1, 56132 Miellen

    Misselberg Dorfgemeinschaftshaus (Im Ratszimmer), Taunusstraße 12, 56377 Misselberg

    Nassau Stadthalle links, Amtsstraße 8, 56377 Nassau

    Nassau Stadthalle rechts, Amtsstraße 8, 56377 Nassau

    Nassau Stiftung Scheuern (Versammlungsraum), Am Burgberg 16,

    56377 Nassau

    Nievern Pfarrheim, Schulstraße 10b, 56132 Nievern

    Obernhof Dorfgemeinschaftshaus, Schulstraße 3, 56379 Obernhof

    Oberwies Dorfgemeinschaftshaus, Mühlbachstraße 8, 56379 Oberwies

    Pohl Limeskastell Pohl, An der B260, 56357 Pohl

    Schweighausen Dorfgemeinschaftshaus, Feldstraße 12, 56377 Schweighausen

    Singhofen Gemeindezentrum, Schulstraße 14, 56379 Singhofen

    Sulzbach Dorfgemeinschaftshaus, Zum Nußberg 5, 56379 Sulzbach

    Weinähr Rathaus, Hauptstraße 28, 56379 Weinähr

    Winden Bürgerhaus, Schulstraße 9, 56379 Winden

    Zimmerschied Bürgerhaus, Hauptstraße 29, 56379 Zimmerschied

    In folgenden Wahlräumen ist kein barrierefreier Zugang gegeben:

    Hömberg Evangelischer Gemeinderaum, Kapellenstraße 5, 56379 Hömberg

    Seelbach Bürgerhaus (Im Ratszimmer), Obernhofer Straße 2, 56377 Seelbach

    In der Wahlbenachrichtigung, die den Wahlberechtigten zugestellt wurde, sind Stimmbezirk und Wahlraum angegeben, in dem die Wahlberechtigten zu wählen haben.

    Die Wahlberechtigten können nur in dem Wahlraum des Stimmbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen sind. Die Wählerinnen und Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und ihren amtlichen Personalausweis – Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis oder Reisepass – mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden; ggf. wird die Wahlbenachrichtigung für eine etwaige Stichwahl an die Wahlberechtigten zurückgegeben.

    III.

    Die Wahl zum Ortsgemeinderat der Gemeinde Dornholzhausen wird nach den Grundsätzen der personalisierten Verhältniswahl durchgeführt. Die Wählerinnen und Wähler erhalten im Wahlraum nach Feststellung ihres Wahlrechts einen gelben Stimmzettel für die Wahl zum Ortsgemeinderat.

    Der Stimmzettel enthält für jeden zugelassenen Wahlvorschlag eine Spalte, in deren Kopfleiste die Listennummer und das Kennwort der Wählergruppe angegeben ist; darunter folgen unter fortlaufenden Nummern die Familiennamen und Vornamen, der von der Wählergruppe aufgestellten Bewerberinnen und Bewerber.

    Es wird unter Beachtung der nachstehenden Bestimmungen gewählt:

    1. Die Wählerinnen und Wähler haben so viele Stimmen, wie Mitglieder des Gemeinderats zu wählen sind (§ 32 Abs. 1 Nr. 1 Kommunalwahlgesetz -KWG-).

    2. Die Wählerinnen und Wähler können ihre Stimmen nur Bewerberinnen und Bewerbern geben, deren Namen im Stimmzettel aufgeführt sind (§ 32 Abs. 1 Nr. 2 KWG).

    3. Die Wählerinnen und Wähler können innerhalb der ihnen zustehenden Stimmenzahl einer Bewerberin/einem Bewerber bis zu drei Stimmen geben (kumulieren) (§ 32 Abs. 1 Nr. 3 KWG).

    4. Die Wählerinnen und Wähler können ihre Stimmen innerhalb der ihnen zustehenden Stimmenzahl Bewerberinnen und Bewerbern aus verschiedenen Wahlvorschlägen geben (panaschieren) (§ 32 Abs. 1 Nr. 4 KWG).

    5. Die Wählerinnen und Wähler vergeben ihre Stimmen durch Ankreuzen oder eine andere eindeutige Kennzeichnung (§ 32 Abs. 1 Nr. 5 KWG).

    6. Die Wählerinnen und Wähler können durch Kennzeichnung eines Wahlvorschlags diesen unverändert annehmen (Listenstimme). In diesem Fall wird jeder/jedem auf dem Stimmzettel aufgeführten Bewerberin/Bewerber in der Reihenfolge des Wahlvorschlags von oben nach unten eine Stimme zugeteilt.

    7. Die Wählerinnen und Wähler können Bewerberinnen/Bewerbern einzelne Stimmen geben und zusätzlich einen Wahlvorschlag kennzeichnen. Die Kennzeichnung des Wahlvorschlags gilt als Vergabe der nicht ausgeschöpften Stimmen. In diesem Fall wird jeder Bewerberin/jedem Bewerber in der Reihenfolge des Wahlvorschlags von oben nach unten mit Ausnahme der von der Wählerin/vom Wähler bereits mit der zulässigen Höchstzahl
    (§ 32 Abs. 1 Nr. 3 KWG) gekennzeichneten Bewerberinnen/Bewerber eine Stimme zugeteilt. Bewerberinnen/Bewerbern, deren Namen von der Wählerin/vom Wähler gestrichen wurden, werden keine Stimmen zugeteilt (§ 37 Abs. 1 Nr. 4 KWG).

    IV.

    Für die Verbandsgemeinde Bad Ems – Nassau wird der Bürgermeister (grüner Stimmzettel) und in den Ortsgemeinden Dornholzhausen und Nievern werden die ehrenamtlichen Ortsbürgermeisterinnen/ Ortsbürgermeister (blauer Stimmzettel) gewählt.

    Da zur Wahl des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Bad Ems – Nassau und der Ortsbürgermeisterin / des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Nievern mehrere Wahlvorschläge zugelassen sind, erhalten die Wählerinnen und Wähler einen Stimmzettel, in dem unter Angabe des jeweiligen Kennworts die Bewerberinnen/Bewerber mit Familiennamen, Vornamen, Beruf oder Stand aufgeführt sind. Bei der Wahl des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau ist zusätzlich der Wohnort aufgeführt. Die Wählerinnen und Wähler haben eine Stimme. Sie geben diese in der Weise ab, dass sie durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich machen, welcher Bewerberin/welchem Bewerber sie ihre Stimme geben wollen.

    Erhält bei der Wahl keine Bewerberin/kein Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, findet

    eine Stichwahl am Sonntag, dem 20. September 2026, von 08.00 bis 18.00 Uhr statt.

    In der Ortsgemeinde Dornholzhausen, in der nur ein gültiger Wahlvorschlag eingereicht worden ist, erhalten die Wählerinnen und Wähler einen Stimmzettel, in dem sich neben dem Namen der Bewerberin ein Kreis für die „Ja“-Stimme und daneben ein Kreis für die „Nein“-Stimme befinden. Die Wählerinnen und Wähler geben ihre Stimme in der Weise ab, dass sie durch ein in einen der beiden Kreise gesetztes Kreuz, oder auf andere Weise eindeutig kenntlich machen, ob sie mit „Ja“ oder mit „Nein“ abstimmen.

    Erhält die Bewerberin bei der Wahl nicht die erforderliche Mehrheit an „Ja“-Stimmen, wird nach öffentlicher Aufforderung zum Einreichen neuer Wahlvorschläge die Wahl wiederholt. Den Tag der Wiederholungswahl setzt für die Wahl der ehrenamtlichen Bürgermeisterinnen/Bürgermeister die Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises fest.

    V.

    Die Wählerinnen und Wähler falten in der Wahlkabine den Stimmzettel für jede Wahl so, dass bei der Stimmabgabe andere Personen nicht erkennen können, wie sie gewählt haben und legen den/die Stimmzettel in die Wahlurne, sobald die Wahlvorsteherin/der Wahlvorsteher dies gestattet.

    VI.

    Die Wahlhandlung sowie die Ermittlung und Feststellung der Wahlergebnisse sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt zum Wahlraum, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.

    Die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses für die Wahl des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Bad Ems – Nassau in den Städten Bad Ems und Nassau sowie in den Gemeinden Arzbach, Attenhausen, Becheln, Dausenau, Dessighofen, Dienethal, Fachbach, Frücht, Geisig, Hömberg, Kemmenau, Lollschied, Miellen, Misselberg, Obernhof, Oberwies, Pohl, Schweighausen, Seelbach, Singhofen, Sulzbach, Weinähr, Winden und Zimmerschied werden am Wahltag, am Sonntag, dem 06. September 2026, 18:00 Uhr, in den Wahllokalen wie folgt ausgezählt:

    Arzbach Limeshalle, Wiesenweg 20, 56337 Arzbach

    Attenhausen Rathaus, Ortsstraße 16, 56370 Attenhausen

    Bad Ems Jobcenter Rhein-Lahn, Wilhelmsallee 7, 56130 Bad Ems

    Bad Ems Verbandsgemeindeverwaltung Bad Ems- Nassau (großer

    Sitzungssaal, Raum 119), Bleichstraße 1, 56130 Bad Ems

    Bad Ems Aula Realschule Plus BEN, Jahnstr. 8, 56130 Bad Ems

    Bad Ems Ernst-Born-Schule, Arzbacher Str. 68, 56130 Bad Ems

    Becheln Dorfgemeinschaftshaus Mehrzweckhalle, Emser Str. 1, 56132 Becheln

    Dausenau Lahntalhalle, Hallgarten 2, 56132 Dausenau

    Dessighofen Bürgerhaus, Birkenstraße 2, 56357 Dessighofen

    Dienethal Dorfgemeinschaftshaus, Köpfchensweg 1, 56379 Dienethal

    Fachbach Dorfgemeinschaftshaus, Koblenzer Straße 50, 56133 Fachbach

    Frücht Dorfgemeinschaftshaus, Auf der Lay 9, 56132 Frücht

    Geisig Hombachhalle, Rhein-Taunus-Straße 24, 56357 Geisig

    Hömberg Evangelischer Gemeinderaum, Kapellenstraße 5, 56379 Hömberg

    Kemmenau Feuerwehrgerätehaus, Backhausstraße 13, 56132 Kemmenau

    Lollschied Rathaus – Floriansstübchen, Talstraße 1, 56357 Lollschied

    Miellen Feuerwehrgerätehaus Miellen, Schulstraße 1, 56132 Miellen

    Misselberg Dorfgemeinschaftshaus (Im Ratszimmer), Taunusstraße 12, 56377 Misselberg

    Nassau 171 Stadthalle links, Amtsstraße 8, 56377 Nassau

    Nassau 172 Stadthalle rechts, Amtsstraße 8, 56377 Nassau

    Nassau 173 Stiftung Scheuern (Versammlungsraum), Am Burgberg 16,

    56377 Nassau

    Obernhof Dorfgemeinschaftshaus, Schulstraße 3, 56379 Obernhof

    Oberwies Dorfgemeinschaftshaus, Mühlbachstraße 8, 56379 Oberwies

    Pohl Limeskastell Pohl, An der B260, 56357 Pohl

    Schweighausen Dorfgemeinschaftshaus, Feldstraße 12, 56377 Schweighausen

    Seelbach Bürgerhaus (Im Ratszimmer), Obernhofer Straße 2, 56377 Seelbach

    Singhofen Gemeindezentrum, Schulstraße 14, 56379 Singhofen

    Sulzbach Dorfgemeinschaftshaus, Zum Nußberg 5, 56379 Sulzbach

    Weinähr Rathaus, Hauptstraße 28, 56379 Weinähr

    Winden Bürgerhaus, Ratssaal, Schulstraße 9, 56379 Winden

    Zimmerschied Dorfgemeinschaftshaus, Hauptstraße 29, 56379 Zimmerschied

    Die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses für die Wahl des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Bad Ems – Nassau und des Ortsgemeinderates sowie der Ortsbürgermeisterin der Gemeinde Dornholzhausen wird am Wahltag, am Sonntag, dem 06. September 2026, 18:00 Uhr, in dem Wahllokal wie folgt ausgezählt:

    Dornholzhausen Dorfgemeinschaftshaus – Mühlbachhalle, Ringstraße 4a,

    56357 Dornholzhausen

    Die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses für die Wahl des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Bad Ems – Nassau und der Ortsbürgermeisterin / des Ortsbürgermeisters der Gemeinde Nievern wird am Wahltag, am Sonntag, dem 06. September 2026, 18:00 Uhr, in dem Wahllokal wie folgt ausgezählt:

    Nievern Pfarrheim, Schulstraße 10b, 56132 Nievern

    VII.

    Wählerinnen und Wähler, die einen Wahlschein für die Wahl des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Bad Ems – Nassau, des Ortsgemeinderates sowie der Ortsbürgermeisterin der Gemeinde Dornholzhausen und der Ortsbürgermeisterin / des Ortsbürgermeisters der Gemeinde Nievern haben, können an der Wahl des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Bad Ems – Nassau, des Ortsgemeinderates sowie der Ortsbürgermeisterin der Gemeinde Dornholzhausen und der Ortsbürgermeisterin / des Ortsbürgermeisters der Gemeinde Nievern nur durch Briefwahl teilnehmen.

    Wer durch Briefwahl wählen möchte, muss sich von der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Ems oder Nassau die Briefwahlunterlagen beschaffen. Die Wählerinnen und Wähler haben die wichtigen Hinweise und den Wegweiser für die Briefwahl auf den Merkblättern zu beachten, um im Wege der Briefwahl gültig zu wählen.

    Wählerinnen und Wähler, die durch Briefwahl wählen wollen, können noch bis Freitag, den 04. September 2026, 18 Uhr, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Ems-Nassau, Bleichstraße 1, 56130 Bad Ems einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragen.

    Im Falle einer nachweislichen plötzlichen Erkrankung, bei der ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich ist, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, gestellt werden. Diese Antragsfrist gilt auch für nicht im Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte, wenn sie nachweisen, dass sie ohne ihr Verschulden nicht rechtzeitig Einwendungen gegen das Wählerverzeichnis erhoben haben oder über ihre Einwendungen erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses entschieden

    wird, oder wenn die Voraussetzungen für ihre Eintragung erst nach dem 21.08.2026 eingetreten sind oder noch eintreten.

    Der Wahlbrief kann an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Stelle übersandt oder dort abgegeben werden. Er kann auch am Wahltag in dem in der Wahlbenachrichtigungskarte angegebenen Wahlraum bis 18:00 Uhr beim Wahlvorstand abgegeben werden.

    VIII.

    Jede oder jeder Wahlberechtigte kann ihr oder sein Wahlrecht nur einmal und persönlich ausüben. Die Ausübung des Wahlrechts durch eine Vertreterin oder durch einen Vertreter anstelle des Wahlberechtigten ist unzulässig (§ 3 Abs. 1 Satz 2 und 3 KWG).

    Wählerinnen und Wähler, die des Lesens unkundig oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung nicht in der Lage sind, ihre Stimmen abzugeben, können sich zur Stimmabgabe der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfsperson hat den Stimmzettel gemäß dem erklärten Willen der Wählerin oder des Wählers zu kennzeichnen und dies an Eides statt zu versichern. Die Hilfeleistung hat sich auf die Erfüllung der Wünsche der Wählerin oder des Wählers zu beschränken. Die Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr vollendet haben und ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfestellung von der Wahl eines anderen erhält.

    Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Unbefugt wählt auch, wer im Rahmen zulässiger Assistenz entgegen der Wahlentscheidung des Wahlberechtigten oder ohne eine geäußerte Wahlentscheidung des Wahlberechtigten eine Stimme abgibt. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).

    IX.

    Wahlhandlung und Ermittlung des Wahlergebnisses sind öffentlich.

    Verbandsgemeindeverwaltung Bad Ems – Nassau

    Bad Ems, 25. Juli 2026

    Uwe Bruchhäuser

    Bürgermeister

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