Nassau. Der Stadtrat der Stadt Nassau hat in seiner Sitzung vom 19.05.2025 den Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplan „Lahntalhof“ gefasst. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 03. 11.2017 (BGBl. I, S. 3634) öffentlich bekannt gemacht. Der Geltungsbereich der Änderung ergibt sich aus der Skizze. Es wird ein Verfahren nach § 13 a BauGB durchgeführt, wodurch ein naturschutzrechtlicher Planungsbeitrag nicht erforderlich wird. Es wird eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (1) BauGB durchgeführt. Die öffentliche Auslegung der Plan- und Textunterlagen findet in der Zeit vom 07.07.2025. bis 08.08.2025 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Ems – Nassau, Rathausnebengebäude, Bleichstraße 1, 56130 Bad Ems, Geschäftsbereich 3, Zimmer 06 während den Öffnungszeiten (montags bis freitags von 08:30 Uhr bis 12.00 Uhr, montags bis mittwochs zudem von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr) statt. Das Nebengebäude ist nicht barrierefrei. Mobilitätseingeschränkte Menschen erhalten die Möglichkeit, sich zum Zwecke der Einsichtnahme in die Offenlegungsexemplare an der barrierefreien Pforte des Rathauses (Haupthaus) zu melden. Hier wird diesen wie auch jedem interessierten Bürger die Entwurfsplanung dargelegt und erläutert. Während der Auslegung können Stellungnahmen, bezogen auf den Planentwurf und die Begründung von jedermann vorgebracht werden.
56130 Bad Ems, 23. Juni 2025, Verbandsgemeindeverwaltung, Bad Ems – Nassau, Uwe Bruchhäuser, Bürgermeister