Dausenau. Der Ortsgemeinderat hat auf Grund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 24.05.2023, (GVBI. S. 133), folgende Haushaltssatzung beschlossen, die aufgrund der Verfügung der Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises in Bad Ems als Aufsichtsbehörde vom 22.07.2025 hiermit öffentlich bekannt gemacht wird. Die Haushaltssatzung enthält genehmigungspflichtige Teile.
- 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Festgesetzt werden
- im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf 2.559.090 Euro
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 2.479.718 Euro
Jahresüberschuss 79.372 Euro
- im Finanzhaushalt
- a) die ordentlichen Einzahlungen auf 361.710 Euro
die ordentlichen Auszahlungen auf 2.300.343 Euro
Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen 61.367 Euro
- b) die außerordentlichen Einzahlungen auf 0 Euro
die außerordentlichen Auszahlungen auf 0 Euro
Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen 0 Euro
- c) die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 247.850 Euro
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 2.882.500 Euro
Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit -1.634.650 Euro
- d) die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 634.650 Euro
die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 61.367 Euro
Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 1.573.370 Euro
- e) der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf 244.210 Euro
der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf 5.244.210 Euro
Veränderung des Finanzmittelbestands im Haushaltsjahr 0 Euro
- 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
– zinslose Kredite auf 0 Euro
– verzinste langfristige Kredite auf 1.634.650 Euro
- 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
- 4 Steuersätze
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2025 wie folgt festgesetzt:
Grundsteuer
Grundsteuer A 380 v.H.
Grundsteuer B 530 v.H.
Gewerbesteuer 390 v.H.
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
- für den ersten Hund 75,00 EUR
- für den zweiten Hund 90,00 EUR
- für jeden weiteren Hund 130,00 EUR
- für den ersten gefährlichen Hund 600,00 EUR
- für den zweiten gefährlichen Hund 600,00 EUR
- für jeden weiteren gefährlichen Hund 600,00 EUR
- 5 Eigenkapital
Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 4.166.108 Euro
Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 4.250.226 Euro
Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2025 4.329.598 Euro
Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2026 4.289.895 Euro
- 6 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf
2.221.379 Euro
- 7 Wertgrenze für Investitionen
Investitionen sind einzeln im Teilfinanzhaushalt darzustellen.
- 8 Altersteilzeit
Die Bewilligung von Altersteilzeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird
in 0 Fällen zugelassen.
56132 Dausenau, den 28.07.2025, Michelle Wittler, Ortsbürgermeisterin
Hinweis:
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 08.08.2025 bis 18.08.2025 während der Öffnungszeit (montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr, zusätzlich montags und dienstags von 14.00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie donnerstags von 14:00 Uhr bis 18.00 Uhr) im Rathaus der Verbandsgemeinde Bad Ems – Nassau, Bleichstraße 1, 56130 Bad Ems, Zimmer 408, öffentlich aus.Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung (GemO) wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO oder aufgrund der GemO erlassener Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn
- die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
- vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Bad Ems, den 28.07.2025
Verbandsgemeindeverwaltung, In Vertretung: Lutz Zaun, Erster Beigeordneter, Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau