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Nievern. Änderung des Bebauungsplanes „Auf der Kreuzheck / Ober Nievern“ der Ortsgemeinde Nievern; hier: Aufstellungsbeschluss
Aufgrund der §§ 2 ff. Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), in der zurzeit geltenden Fassung, hat der Rat der Ortsgemeinde Nievern in seiner Sitzung am 20.05.2025 die Eröffnung des Verfahrens zur 4. Änderung des Bebauungsplanes „Auf der Kreuzheck / Ober Nievern“ beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich ist auf nachstehend abgedrucktem katasteramtlichem Lageplanausschnitt mit einer dicken, unterbrochenen schwarzen Linie umgrenzt.

Bad Ems, den 21.05.2025, Verbandsgemeindeverwaltung Bad Ems – Nassau, Uwe Bruchhäuser, Bürgermeister