Geisig. Aufstellung des Bebauungsplan „Brunnenstraße“ der Ortsgemeinde Geisig; hier: Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Form einer Auslegung der Planunterlagen.
Gemäß der Beschlüsse des Rates der Ortsgemeinde Geisig vom 13.10.2025 wird für den Bereich „Brunnenstraße“ ein Bebauungsplanverfahren durchgeführt. Nachdem nunmehr das Planungskonzept vorliegt und beschlossen wurde, soll die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Form einer Auslegung der Planunterlagen durchgeführt werden. Diese liegen in der Zeit vom 24.11.2025 bis einschließlich 02.01.2026 öffentlich aus. Die Einsichtnahme kann im Internet unter www.vgben.de (Gemeinden – Geisig – Aktuelle Offenlagen) oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Ems – Nassau, Bauverwaltung, Zimmer 06, Bleichstraße 1a (Rathausnebengebäude), 56130 Bad Ems, während folgender Zeiten erfolgen:
montags und dienstags von 8:30 Uhr – 12 Uhr und
von 14 Uhr – 16 Uhr
mittwochs von 8:30 Uhr – 12 Uhr
donnerstags von 8:30 Uhr – 12 Uhr und
von 14 Uhr – 18 Uhr
freitags von 8:30 Uhr – 12 Uhr
Das Nebengebäude ist nicht barrierefrei zugänglich. Mobilitätseingeschränkte Personen erhalten die Möglichkeit, sich zum Zwecke der Einsichtnahme in die Planunterlagen an der barrierefreien Pforte des Rathauses (Haupthaus) zu melden. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist in nachstehend abgedrucktem Flurkartenausschnitt mit einer dicken, unterbrochenen Linie umgrenzt. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zu dem Entwurf schriftlich oder innerhalb der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Diese Bekanntmachung erfolgt im Auftrag der Ortsgemeinde Geisig.

Bad Ems, den 14.11.2025, Verbandsgemeindeverwaltung Bad Ems – Nassau, Uwe Bruchhäuser, Bürgermeister