Bekanntmachung
Bad Ems. Der vom Rat der Stadt Bad Ems in der Sitzung am 25. März 2025 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des oben bezeichneten Bebauungsplanes liegt mit Textfestsetzung, Begründung und Anlagen zu jedermanns Einsichtnahme vom 17.04.2025 bis einschließlich 19.05.2025 öffentlich aus. Die Einsichtnahme kann im Internet unter www.vgben.de (Gemeinden – Bad Ems – Aktuelle Offenlagen) oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Ems – Nassau, Bauverwaltung, Zimmer 06, Bleichstraße 1a (Rathausnebengebäude), 56130 Bad Ems, während folgender Zeiten erfolgen:
montags bis mittwochs von 8:30 Uhr – 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr – 16:00 Uhr
donnerstags von 8:30 Uhr – 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr – 18:00 Uhr
freitags von 8:30 Uhr – 12:00 Uhr
Das Nebengebäude ist nicht barrierefrei zugänglich. Mobilitätseingeschränkte Personen erhalten die Möglichkeit, sich zum Zwecke der Einsichtnahme in die Offenlegungsunterlagen an der barrierefreien Pforte des Rathauses (Haupthaus) zu melden. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist in nachstehend abgedrucktem Flurkartenausschnitt mit einer dicken, unterbrochenen Linie umgrenzt. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zu dem Entwurf schriftlich oder innerhalb der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Diese Bekanntmachung erfolgt im Namen der Stadt Bad Ems.
Bad Ems, den 03.04.2025, Uwe Bruchhäuser, Bürgermeister