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Bad Ems. Gemäß § 20 der Friedhofssatzung der Stadt Bad Ems sind Grabstätten so zu gestalten und an die Umgebung anzupassen, dass diese der Würde des Friedhofes in seinen einzelnen Teilen und in seiner Gesamtanlage gewahrt wird. Darüber hinaus sind gemäß § 26 der v.g. Satzung die Zwischenwege in den einzelnen Grabstätten von Unkraut und Wildwuchs zu befreien. Verantwortlich hierfür ist der Nutzungsberechtigte/Verpflichtete. Wir bitten daher um Beachtung und Durchführung der Grabpflege an alle Verantwortlichen.
Diese Bekanntmachung ergeht im Namen und Auftrag der Stadt Bad Ems. Für Rückfragen steht Ihnen die Friedhofsverwaltung unter Tel. 02603/793-460 zur Verfügung.
Im Auftrag der Stadt Bad Ems, Friedhofsverwaltung der VG Bad Ems-Nassau