Am Dienstag, den 11. März 2025, um 19.00 Uhr findet im Bürgerhaus Dessighofen eine Versammlung der Angliederungsgenossenschaft Dessighofen statt.
TAGESORDNUNG:
1. Rechenschaftsbericht über die Umsetzung bisheriger Beschlüsse
2. Rechenschaftsbericht über die Verwendung des Reinerlöses aus der Jagdverpachtung 2023; Entlastung des Jagdvorstandes
3. Neuwahl des Jagdvorstandes zum 01.04.2025
4. Beratung und Beschlussfassung über die Verwendung des Reinerlöses aus der Jagdverpachtung 2024 und 2025
5. Verschiedenes
Eingeladen und teilnahmeberechtigt sind die Grundstückseigentümer, die Eigentümer von bejagbaren an den Eigenjagdbezirk Dessighofen angegliederten Flächen sind. Bejagbare Grundstücke sind alle Eigentumsflächen, die weder bebaut noch eingezäunt sind.
Bei Grundstücken, die mehreren Personen gehören, kann das Stimmrecht nur durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden. Jeder Jagdgenosse (Grundstückseigentümer) kann sich von jeder volljährigen natürlichen Person aufgrund schriftlicher Vollmacht in der Genossenschaftsversammlung vertreten lassen. Eine Aufteilung des Stimmrechts ist nicht möglich. Mehr als drei Vollmachten darf kein Jagdgenosse in seiner Person vereinigen.
56357 Dessighofen
Angliederungsgenossenschaft Dessighofen
Wilfried Ilgauds
Jagdvorsteher