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Fachbach. Aus Anlass der diesjährigen Kirmes in der Gemeinde Fachbach wird am Freitag, den 23.05.2025 und Samstag, den 24.05.2025 jeweils von 22 Uhr bis 24 Uhr im Bereich des Festgeländes eine allgemeine Ausnahme vom Verbot einer Störung der Nachtruhe nach § 4 Abs. 3 LImSchG zugelassen. Gleichfalls wird nach § 6 Abs. 5 LImSchG eine allgemeine Ausnahme zugelassen, auf dem Festgelände Tonwiedergabegeräte zu betreiben und Livemusik darzubieten.
Damit sind auch während der Kirmes in der Zeit ab 0 Uhr bis 6 Uhr solche Betätigungen verboten, die zu einer Störung der Nachtruhe führen können.
Bad Ems, 12.05.2025, Verbandsgemeindeverwaltung Bad Ems Nassau – örtliche Ordnungsbehörde –