VG BEN.Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden:
Gemarkung: Hömberg
Flur: 1
Flurstück: 181, Erholungsfläche, Landwirtschaftsfläche „Sonntagsborn“ 5.789 m²
Flurstück: 184, Waldfläche, Landwirtschaftsfläche, „Sonntagsborn“ 7.326 m²
Flurstück: 185, Waldfläche „Sonntagsborn“, 7.266 m²
Flurstück: 189, Waldfläche, Landwirtschaftsfläche, Unland, „Ködingen“, 7803 m²
Landwirte / Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des Grundstückes interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse spätestens 10 Tage ab Erscheinen dieses Bekanntmachungsblattes „aktuell Bad Ems – Nassau“ bei der Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises Bad Ems –Untere Landwirtschaftsbehörde- schriftlich bekunden.
563130 Bad Ems, 12. Juni 2025, Verbandsgemeindeverwaltung Bad Ems – Nassau, Uwe Bruchhäuser, Bürgermeister