Am Mittwoch, den 19. März, um 19 Uhr findet im Limeskastell in Pohl eine Versammlung der Jagdgenossenschaft Pohl statt.
TAGESORDNUNG:
1. Finanz- und Kassenberichte, Entlastung des Jagdvorstandes
2. Neuwahl des Jagdvorstehers
3. Neuwahl des stellv. 2. Beisitzers
4. Beratung und Beschlussfassung über die Verwendung des Reinerlöses
5. Verschiedenes
Eingeladen und teilnahmeberechtigt sind alle Jagdgenossen. Jagdgenosse ist jeder Grundeigentümer der Flächen, auf denen die Jagd im Jagdbezirk Pohl stattfinden könnte. Bei Grundstücken, die mehreren Personen gehören, kann das Stimmrecht nur durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden. Jeder Jagdgenosse (Grundstückseigentümer) kann sich durch den Ehegatten, durch einen Verwandten gerader Linie, durch eine im ständigen Dienst des Vertretenen beschäftigte Person oder einen derselben Jagdgenossenschaft angehörigen volljährigen Jagdgenossenschaft aufgrund schriftlicher Vollmacht vertreten lassen. Eine Aufteilung des Stimmrechts ist nicht möglich. Mehr als drei Vollmachten darf kein Jagdgenosse in seiner Person vereinigen.
56357 Pohl, den 10.02.2025
Jagdgenossenschaft Pohl
Holger Güth
(Jagdvorsteher)