VG BAd Ems-Nassau. Aufgrund vermehrter Beschwerden möchten wir Sie eindringlich darum bitten, sich an die geltenden Vorschriften zur Beseitigung von Hundekot zu halten. Laut Gefahrenabwehrverordnung der Verbandsgemeinde Bad Ems – Nassau muss jede Verunreinigung durch Hunde auf öffentlichen Straßen, Gehwegen und Grünanlagen umgehend entfernt werden. Diese Pflicht gilt gleichermaßen für Halter und Führer des Tieres. Verstöße stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einem Bußgeld geahndet werden. In nahezu allen Bereichen stehen Hundekotbeutel zur Verfügung – es gibt keinerlei Entschuldigung für Verstöße. Das Ordnungsamt erwartet von allen Hundebesitzern verantwortungsvolles Verhalten im Sinne der öffentlichen Sauberkeit und Rücksichtnahme auf Mitmenschen. Bitte tragen Sie dazu bei, unsere Umgebung sauber und angenehm für alle zu gestalten.
Quelle: VG BEN / Symbolbild: pixabay
Bad Ems, 05.05.2025
Verbandsgemeinde Bad Ems – Nassau
-örtliche Ordnungsbehörde-